(5) Bei der Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer, bei deren Erreichung die Bevollmächtigten der Arbeitnehmer in einem Unternehmen gewählt werden können, oder bei der Berechnung der Zahl der vertretenen Arbeitnehmer können die Arbeitnehmer, mit denen ein Arbeitsvertrag für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, sowie die Arbeitnehmer, die im Rahmen des Arbeitsvermittlungsdienstes für einen bestimmten Zeitraum im Rahmen des Arbeitsvermittlungsdienstes arbeiten, gegründet werden. werden ebenfalls berücksichtigt. (1) Es ist verboten, Sanktionen gegen einen Arbeitnehmer zu verhängen oder auf andere Weise unmittelbar oder mittelbar nachteilige Folgen für ihn zu haben, weil der Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeitsverhältnissen seine Rechte in zulässiger Weise ausübt und wenn er die zuständigen Behörden oder Beamten über den Verdacht einer Straftat oder einer Verwaltungsverletzung am Arbeitsplatz informiert. (4) Einem Arbeitgeber ist es untersagt, in dem falllos in Abschnitt 101 Absatz 1 Absatz 1 dieses Gesetzes vorgesehenen Kündigungsvertrag bis zur Wiedereinziehung der Arbeitsfähigkeit oder feststellung einer Behinderung zu kündigen, wenn die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist. (3) Gibt ein Arbeitnehmer vor Ablauf des Vertragstages die Kündigung eines Arbeitsvertrages bekannt, mit Ausnahme des in Abschnitt 100 Absatz 5 dieses Gesetzes genannten Falles, so hat der Arbeitgeber das Recht, zu verlangen, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten für die berufliche Aus- oder Weiterbildung des Arbeitnehmers erstattet, die gemäß der vereinbarung nach Absatz 2 dieses Abschnitts stattgefunden hat. Der Arbeitgeber hat ein solches Recht auch bei Kündigung eines Arbeitsvertrags in den in Abschnitt 101 Absatz 1, Ziffern 1, 2, 3, 4 und 5 dieses Gesetzes genannten Fällen sowie im Fall des Abschnitts 101 Absatz 5 dieses Gesetzes. (2) Die administrative Umstrukturierung der staatlichen Verwaltungsorgane oder der lokalen Gebietskörperschaften sowie die Übertragung von Verwaltungsfunktionen eines Organs auf ein anderes Organ gelten nicht als Übertragung eines Unternehmens und können für sich genommen nicht die Grundlage für die Kündigung eines Arbeitsvertrags bilden. (1) Gibt ein Arbeitgeber eine Kündigungserklärung ab, so kann der Arbeitgeber einseitig von einer Vereinbarung über die Wettbewerbsbeschränkung nur vor der Kündigung oder gleichzeitig mit ihm, aber in anderen Fällen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – vor Beendigung des Arbeitsvertrags zurücktreten. (5) Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer zur Ausübung einer Arbeit in Lettland postet, ist verpflichtet, während der Entsendung des Arbeitnehmers die Aufbewahrung des abgeschlossenen Arbeitsvertrags, Unterlagen zur Berechnung der Vergütung, Unterlagen zur Abrechnung der Arbeitszeit und Unterlagen, die die Auszahlung der Vergütung mit der in Absatz 3 dieses Abschnitts genannten Person bescheinigen und deren Vorlage den Aufsichtsbehörden und Kontrollbehörden vorlegen, zu gewährleisten. , sowie, falls erforderlich, ihre Übersetzung in die Amtssprache.